- Donau: Schadenersatzbeitrag von je 400,– je Versicherungsfall, wenn Fahrzeug bei Eintritt des Schadenfalles von Fahrer mit Probeführerschein gelenkt wurde
- Ergo: jünger als 24 Jahre – 20 % Zuschlag auf die KH-Prämie oder Schadenersatzbeitrag von 270,27
- Garanta: jünger als 24 Jahre = 30 % Zuschlag auf die KH- und KK-Prämie (falls kein Zuschlag vergeben wurde: Selbstbehalt von 400,–)
- Generali: jünger als 22 Jahre – 30 % Zuschlag auf die KH-Prämie oder Selbstbehalt von 350,–
- GRAWE: jünger als 22 Jahre – Selbstbehalt von 277,50
- HDI: jünger als 22 Jahre 20 % Zuschlag auf die KH-Prämie oder Selbstbehalt von 350,–
- Helvetia: jünger als 23 Jahre 30 % Zuschlag; falls kein Zuschlag vergeben wurde: Selbstbehalt von 500,–
- Kärntner Landesversicherung: kein Zuschlag
- MUKI: jünger als 23 Jahre – Selbstbehalt von 500,–
- Niederösterreichische: jünger als 24 Jahre – 50,- Zuschlag auf die KH-Prämie oder Selbstbehalt von 300,–
- Oberösterreichische: jünger als 24 Jahre – Risikobeitrag 300,- (dieser Risikobeitrag ist nicht weg versicherbar und wird verrechnet, wenn Schaden von Lenker unter 24 Jahren verursacht wird und Fahrzeug zum Zeitpunkt des Schadens in PST 06-17 eingereiht ist)
- Salzburger Landesversicherung: jünger als 25 Jahre – 20 % Zuschlag oder Schadenersatzbeitrag von 333,–
- Uniqa: jünger als 25 Jahre – 20 % Zuschlag oder Schadenersatzbeitrag von 333,–
- VAV: jünger als 23 Jahre Selbstbehalt von 350,–
- Wiener Städtische: kein Zuschlag
- Wüstenrot: kein Zuschlag
- Zürich: kein Zuschlag, da höhere Prämie – falls jedoch jugendl. Lenker nicht angegeben wurde, Selbstbehalt von 500,-, wenn Lenker jünger als 23 Jahre