Rabatt für eine Sicherheitstür

Rabatt für:

  • Allianz: Sicherheitstüre gemäß Ö-Norm B 5338: sämtliche in die Wohnung führende Türen (ausgenommen Balkon- oder Terrassentüren) sind gemäß Ö-Norm B 5338 ausgeführt. Eine Rechnungskopie der vorhandenen Sicherheitseinrichtungen ( mit Bestätigung der Ö – Norm B 5338 oder Gutachten der VSÖ – Prüfung ) ist dem Antrag beizulegen.
  • Donau: Sicherheitstüre gemäß ÖNORM B 5338, S 6055 oder ENV 1627
  • Generali: für Sicherheitstüre (nur HH MFH), bei Vorhandensein einer einbruchhemmenden Tür nach ÖNORM B 5338 mind. Klasse 3
  • HDI: bei Vorhandensein einer Sicherheitseingangstüre gemäß ÖNORM B 5338 (Zertifikat muss vorgelegt werden)
  • Helvetia: ist eine Sicherheitstüre (ÖNORM B 5338) vorhanden
  • Merkur: Für versicherte Räumlichkeiten gilt auch eine Sicherheitstüre mit speziellem Zertifikat (gem. Ö-Norm B 5338), die vom Versicherer akzeptiert wird, als ausreichend. Weiters müssen zusätzlich sämtliche sonstige Öffnungen (Fenster etc.) mit mechanischem Außenschutz (z.B. Gitter) geschützt sein, sofern sich die versicherten Räumlichkeiten im Keller oder Erdgeschoss befinden.
  • Oberösterreichische: Sicherheitstür ÖNORM B5338
  • Uniqa: sämtliche in die Wohnung führende Türen (ausgenommen Balkon- oder Terrassentüren) müssen gemäß Ö-Norm B 5338 ausgeführt sein
  • VAV: die Sicherheitstüre muss der Widerstandsklasse 2 bzw. 3 (WK 2 / 3 – ÖNORM B5338) entsprechen
  • Wiener Städtische: Sicherheitstüre gemäß ÖNORM B 5338, S 6055 oder ENV 1627
  • Zürich: muss technischen Mindeststandard ÖNORM B 5338/ „Widerstandsklasse 3“ entsprechen