VAV – Vinkulierungsgebühr

Die VAV verrechnet ab dem 1.12.2014 für die Ausstellung einer KFZ Vinkulierung im Fall eines Leasingvertrages eine Vinkulierungsgebühr gemäß dem beiliegenden Gebührenblatt.

Die Abwicklung im Rahmen der Polizzierung läuft wie folgt: Das Vinkulierungsschreiben geht an die Leasinggesellschaft, die Rechnung an den Versicherungsnehmer.

2014_Gebuehrenblatt