Einspurige KFZ (für Kinder und Erwachsene):

Die Einschränkung des Versicherungsschutzes besteht ausschließlich beim Lenken von einspurigen KFZ. Als einspurige KFZ gelten: 

  • Mofa 
  • Motorroller 
  • Moped
  • Motorrad (auch mit Beiwagen)
  • E-Bikes nur dann, wenn eine Kennzeichenpflicht besteht.

Hinweis: Erfolgt keine Mitversicherung des KFZ-Paketes, stehen in allen Deckungsbausteinen jeweils 80 % der vereinbarten Versicherungssummen zur Verfügung.
Hinweis: Bei motorsportlichen Wettbewerben besteht nie Versicherungsschutz – gleichgültig ob mit oder ohne Paket.