Die Einschränkung des Versicherungsschutzes besteht ausschließlich beim Lenken von einspurigen KFZ. Als einspurige KFZ gelten:
- Mofa
- Motorroller
- Moped
- Motorrad (auch mit Beiwagen)
- E-Bikes nur dann, wenn eine Kennzeichenpflicht besteht.
Hinweis: Erfolgt keine Mitversicherung des KFZ-Paketes, stehen in allen Deckungsbausteinen jeweils 80 % der vereinbarten Versicherungssummen zur Verfügung.
Hinweis: Bei motorsportlichen Wettbewerben besteht nie Versicherungsschutz – gleichgültig ob mit oder ohne Paket.