Sportpaket – Reiten, Tauchen, Klettern (nur für Erwachsene)

Die Einschränkung des Versicherungsschutzes besteht ausschließlich bei der Ausübung nachstehender Sportarten:

    • Reiten:
      • Reitsport jeglicher Art,
      • Fahrsport sowie
      • Voltigieren
        Hinweis: Unter Fahrsport wird ausschließlich das Fahren mit Pferdefuhrwerken verstanden. Unter Voltigieren wird
        ausschließlich die Durchführung von akrobatischen Turn- und Gymnastikübungen auf dem Pferd verstanden.
    • Tauchen bis 40 m: Mit der Taucherklausel und dem entsprechenden Risikozuschlag wird der Deckungsumfang zusätzlich um die tauchtypischen Erkrankungen, welche keine Unfallfolgen im Sinne der Versicherungsbedingungen sind, erweitert: 
      • Tiefenrausch (Stickstoffintoxikation) 
      • Ensufflement (CO2 Intoxikation) 
      • Sauerstoffintoxikation 
      • Atemgasembolie (AGE, Barotraumen) 
      • Dekrompessionskrankheit – wenn Unfallkosten versichert sind, werden auch die Kosten der Dekompressionskammer bis zu 10.000,– bezahlt.
    • Klettern am Fels zwischen Schwierigkeitsgrad III – VIII und Begehen von Klettersteigen ab Schwierigkeitsgrad C.

Hinweis: Unter Klettern am Fels bzw. Begehen von Klettersteigen wird ausschließlich das Begehen von festgelegten Kletterrouten im freien Fels (keine Halle) bzw. von Klettersteigen verstanden. Der angegebene
Schwierigkeitsgrad bezieht sich auf die vom Versicherten bestiegenen Kletterrouten bzw. Klettersteigen und richtet sich nach der internationalen UIAA-Skala bzw. gemäß fünfteiligen Buchstabenskala.

Hinweis: Klettern am Fels bis Schwierigkeitsgrad II und im Klettersteig bis Schwierigkeitsgrad B sind bedingungsgemäß automatisch zu 100% mitversichert.

Hinweis: Erfolgt keine Mitversicherung des Sportpaketes, stehen in allen Deckungsbausteinen jeweils 80 % der vereinbarten Versicherungssummen zur Verfügung.

Hinweis: Für versicherte Kinder im Rahmen der Kinderunfallversicherung bzw. für mitversicherte Kinder im Rahmen der Alleinerzieher- und Familienunfallversicherung besteht mit Ausnahme bei Unfällen beim Lenken von einspurigen KFZ somit keine Reduzierung der Leistung für im Ball- bzw. Sportpaket aufgelisteten Sportarten.