Einschluss Sport-/Freizeitaktivitäten mit erhöhtem Risiko

Versicherte Personen, die eine der nachfolgend angeführten Sportarten oder Freizeitaktivitäten nicht beruflich/nicht entgeltlich ausüben, können versichert werden.

  • Tauchen unter 40 m bis max. 60 m (mit entsprechender Tauchausbildung und nur mit Pressluftverwendung und Partner)
  • Gesichertes Bergsteigen/Klettern ab Schwierigkeitsgrad V bis VII nach UIAA
  • Klettern im Klettersteig im Schwierigkeitsgrad ab D
  • Bouldern ab Schwierigkeitsgrad 5c+ Fb-bloc (reines Boulderproblem nach Fontainebleau-Skala)
  • Canyoning
  • Befahren von Wildwasser ab Klasse WW IV