Versicherte Personen, die eine der nachfolgend angeführten Sportarten oder Freizeitaktivitäten nicht beruflich/nicht entgeltlich ausüben, können versichert werden.
- Tauchen unter 40 m bis max. 60 m (mit entsprechender Tauchausbildung und nur mit Pressluftverwendung und Partner)
- Gesichertes Bergsteigen/Klettern ab Schwierigkeitsgrad V bis VII nach UIAA
- Klettern im Klettersteig im Schwierigkeitsgrad ab D
- Bouldern ab Schwierigkeitsgrad 5c+ Fb-bloc (reines Boulderproblem nach Fontainebleau-Skala)
- Canyoning
- Befahren von Wildwasser ab Klasse WW IV