Sport- und Freizeit (XXL)

Es besteht kein Ausschluss von Sportunfällen,

  • auch wenn der Versicherte damit mehr als 50 % seines Lebensunterhaltes verdient
  • wenn bis zu 50 % des Lebensunterhaltes als Spieler einer 1. Liga (Handball, Eishockey und auch 2. Liga, Fußball auch 3. Liga) verdient werden

Mitversichert sind auch Höchstgeschwindigkeitsfahrten, solange es bei der Veranstaltung hauptsächlich auf die Erzielung von Durchschnittsgeschwindigkeit ankommt.

Mitversichert ist das gelegentliche Fahren mit Leihkarts auf Indoor, Outdoor- oder Crosskart-Anlagen.

Die Teilnahme an Kartrennen ist generell mitversichert, solange dafür keine Lizenz erforderlich ist.

Mitversichert sind auch sonstige Rennveranstaltungen, sofern dafür keine Lizenz erforderlich ist.

Kitesurfen zählt ausdrücklich nicht zu den ausgeschlossenen Luftsportarten.