Freizeit-/Abenteuersport

Freizeitsportler:
Darunter versteht man jene Personen, die regelmäßig nachfolgend angeführte Sportarten, oder Abenteuersportarten ausüben. Die ausgeübte Sportart muss bei Antragstellung bekannt gegeben werden.

Mit Risikozuschlag können
„klassische Sportarten“ wie

  • Klettern im alpinen Gelände ab Schwierigkeitsstufe V – ohne Expeditionen
  • Klettern – Klettersteig ab Schwierigkeitsgrad D
  • Snowboarden – Freeride oder Freestyle – nur Freizeit, ohne Wettbewerbsteilnahme
  • Schitouren mit Kletter- und Gletschertouren (inkl. Wettbewerbsteilnahme)
  • Tauchen (entsprechend dem erworbenen Brevet) – mitversichert sind
    Taucherkrankheiten (Tiefenrausch und Druckfallkrankheit) – Besondere
    Bedingung UE13

„Abenteuersportarten“ – dazu zählen alle, die hauptsächlich dadurch gekennzeichnet sind, dass sie mit großen Geschwindigkeiten, aus großen Höhen oder in großen Tiefen ausgeführt werden – wie zum Beispiel:

  • Rafting, Canyoning,
  • HighRopes,
  • HydroSpeed,
  • Höhlentrekking,
  • Bungee Jumping,
  • Kite-Surfen,
  • House-Running,
  • Scad-Diving,
  • etc.

versichert werden.