Freizeitsportler:
Darunter versteht man jene Personen, die regelmäßig nachfolgend angeführte Sportarten, oder Abenteuersportarten ausüben. Die ausgeübte Sportart muss bei Antragstellung bekannt gegeben werden.
Mit Risikozuschlag können
„klassische Sportarten“ wie
- Klettern im alpinen Gelände ab Schwierigkeitsstufe V – ohne Expeditionen
- Klettern – Klettersteig ab Schwierigkeitsgrad D
- Snowboarden – Freeride oder Freestyle – nur Freizeit, ohne Wettbewerbsteilnahme
- Schitouren mit Kletter- und Gletschertouren (inkl. Wettbewerbsteilnahme)
- Tauchen (entsprechend dem erworbenen Brevet) – mitversichert sind
Taucherkrankheiten (Tiefenrausch und Druckfallkrankheit) – Besondere
Bedingung UE13
„Abenteuersportarten“ – dazu zählen alle, die hauptsächlich dadurch gekennzeichnet sind, dass sie mit großen Geschwindigkeiten, aus großen Höhen oder in großen Tiefen ausgeführt werden – wie zum Beispiel:
- Rafting, Canyoning,
- HighRopes,
- HydroSpeed,
- Höhlentrekking,
- Bungee Jumping,
- Kite-Surfen,
- House-Running,
- Scad-Diving,
- etc.
versichert werden.