Sportpaket

Es gelten Unfälle, die der Versicherte bei der vereinsmäßigen Ausübung einer Mannschaftssportart bei offiziellen über die Dachorganisation oder den Verband organisierten Wettbewerben, Meisterschaften, Turnieren und dergleichen erleidet, als mitversichert. Ausgenommen davon ist die Mannschaftssportart Fußball, Berufssportler (versicherte Person die mehr als 50% seines Jahresnettoeinkommens aus der ausgeübten Sportart verdient) und Personen, die von der Österreichischen Sporthilfe gefördert werden.

Es gelten weiters Unfälle, die bei der einmaligen Ausübung von Extremsportarten, wie Bungeejumping, Heli-Bungee, HydroSpeed, Kite-Surfen, Sky-Surfen, pro Versicherungsperiode, entstehen, als mitversichert.