Urlaubsportpaket

Für Unfälle, die sich bei der Ausübung von gefährlichen Sportarten bzw. Freizeitaktivitäten (z. B.: Tandem-Fallschirmspringen, Rafting, Parasailing, Bungee Jumping, Ballonfahren) ereignen, besteht Versicherungsschutz, wenn diese unter folgende Voraussetzungen ausgeübt werden:

  • während einer Urlaubsreise als Freizeit-Angebot
  • einmalig oder anlassbezogen als Geschenk oder Firmenevent (z.B.: Incentive Reisen)